Anruf trotz Sterncheneintrag – warum geht das?
Das Vorgehen der Bundesbehörden, das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zu ergänzen, war eigentlich eine gute Idee. Seit dem 1. April 2012 kann nun jeder Konsument über einen Sterncheneintrag im Telefonbuch zum Ausdruck bringen, dass er keine Werbemitteilungen Dritter wünscht und die Weitergabe seiner personenbezogenen Daten verbietet. Kunden können Ihren Sterneintrag selbständig über die Website local.ch vornehmen, welche die Änderungen automatisch an alle Verzeichnisanbieter weiterleitet. Unternehmen, die diesen Sterncheneintrag missachten, machen sich also nach UWG, Artikel 3, Buchstabe u strafbar. Ihnen droht sogar eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren.
Das Prinzip des Sterncheneintrags ist simpel und schützt doch nicht völlig verlässlich vor den lästigen Werbeanrufen. Bereits Ende des Einführungsjahres der Gesetzesänderung zählte die Allianz der Konsumentenschutzorganisationen knapp 3.000 neue Beschwerden. Doch warum können Unternehmen auch Konsumenten mit Sterneintrag weiterhin unbehelligt belästigen? Zum einen besagt das Sternchen zwar, dass es der Kunde nicht wünscht, Werbeanrufe zu erhalten, doch respektiert werden muss dieser Wunsch deshalb noch nicht.
Unseriöse Unternehmen nutzen tote Briefkästen im Ausland, sind durch einen ständigen Wechsel ihrer Rufnummer schwer zu verfolgen oder machen sich durch unterdrückte Rufnummern schlichtweg unsichtbar. Konsumenten werden trotzdem weiterhin dazu aufgerufen, entsprechende Unternehmen mit Rufnummer (falls vorhanden), Uhrzeit und Grund des Anrufs zu notieren und dem Staatssekretariat für Wirtschaft zu melden. Viele Telefonanbieter, wie zum Beispiel die Swisscom, bieten Ihren Kunden zudem eine Sperrfunktion, unerwünschte Rufnummern direkt im Router oder der Telefonanlage zu blockieren. Die Geräte KATIA, Callstop oder Telprotector bieten dieselbe Funktion für Kunden aller Telefonanbieter.