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All posts by Andreas Herrmann

Werbeanrufe trotz Sperrung

Anruf trotz Sterncheneintrag – warum geht das?

Das Vorgehen der Bundesbehörden, das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zu ergänzen, war eigentlich eine gute Idee. Seit dem 1. April 2012 kann nun jeder Konsument über einen Sterncheneintrag im Telefonbuch zum Ausdruck bringen, dass er keine Werbemitteilungen Dritter wünscht und die Weitergabe seiner personenbezogenen Daten verbietet. Kunden können Ihren Sterneintrag selbständig über die Website local.ch vornehmen, welche die Änderungen automatisch an alle Verzeichnisanbieter weiterleitet. Unternehmen, die diesen Sterncheneintrag missachten, machen sich also nach UWG, Artikel 3, Buchstabe u strafbar. Ihnen droht sogar eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren.

Das Prinzip des Sterncheneintrags ist simpel und schützt doch nicht völlig verlässlich vor den lästigen Werbeanrufen. Bereits Ende des Einführungsjahres der Gesetzesänderung zählte die Allianz der Konsumentenschutzorganisationen knapp 3.000 neue Beschwerden. Doch warum können Unternehmen auch Konsumenten mit Sterneintrag weiterhin unbehelligt belästigen? Zum einen besagt das Sternchen zwar, dass es der Kunde nicht wünscht, Werbeanrufe zu erhalten, doch respektiert werden muss dieser Wunsch deshalb noch nicht.

Unseriöse Unternehmen nutzen tote Briefkästen im Ausland, sind durch einen ständigen Wechsel ihrer Rufnummer schwer zu verfolgen oder machen sich durch unterdrückte Rufnummern schlichtweg unsichtbar. Konsumenten werden trotzdem weiterhin dazu aufgerufen, entsprechende Unternehmen mit Rufnummer (falls vorhanden), Uhrzeit und Grund des Anrufs zu notieren und dem Staatssekretariat für Wirtschaft zu melden. Viele Telefonanbieter, wie zum Beispiel die Swisscom, bieten Ihren Kunden zudem eine Sperrfunktion, unerwünschte Rufnummern direkt im Router oder der Telefonanlage zu blockieren. Die Geräte KATIA, Callstop oder Telprotector bieten dieselbe Funktion für Kunden aller Telefonanbieter.

Tipps gegen den Telefonterror

Hilfreiche Tipps gegen Telefonterror zwielichtiger Unternehmen

Sie erreichen uns zu jeder Tageszeit, machen auch vor der Privatsphäre in den späten Abendstunden nicht Halt und grenzen in ihrer Häufigkeit fast an Telefonterror. Gemeint sind Werbeanrufe von zwielichtigen Unternehmen, die ihre Produkte, Dienstleistungen oder ominöse Gewinnspiele verkaufen möchten. Viele Konsumenten sind von diesen Anrufen betroffen. Meist ist es unerklärlich, wie solche Firmen an die entsprechenden Telefonnummern gelangt sind.

Wenn Sie trotz Sterneintrag noch immer lästige Werbeanrufe erhalten, nimmt die Stiftung für Konsumentenschutz in der Schweiz gern ihre Beschwerde entgegen. Doch Sie können auch selbst tätig werden, um dem nervenden Telefonterror Einhalt zu gebieten:

  1. Geben Sie Ihre Konsumentendaten nur bei vertrauenswürdigen Unternehmen an und vermeiden Sie undurchsichtige Gewinnspiele im Internet.
  2. Bei vielen Telefonanlagen und Routern haben Sie die Möglichkeit, unerwünschte Rufnummern zu blockieren. Kontaktieren Sie im Zweifel Ihren Anbieter. Besteht die Blockierfunktion bei Ihrer Anlage nicht, bieten Geräte namens “KATIA”, “Telprotector” oder “Callblocker” dieselbe Funktion, ganz gleich, bei welchem Telefonanbieter Sie unter Vertrag sind.
  3. Achten Sie beim Kauf Ihres nächsten Telefons darauf, dass das Gerät über eine Sperrliste verfügt, über welche Sie bereits bekannte Telefonnummern von Werbeunternehmen blockieren können.
  4. Ist die Telefonnummer Ihres Smartphones betroffen, finden Sie diverse Apps, mit denen Sie unerwünschte Rufnummern sperren lassen können.

Callcenter Anrufe

Anrufe von Callcentern aus dem Ausland

Telefonwerbung empfinden die meisten Menschen als ausgesprochen lästig. Selbst die Werbeanrufe seriöser Anbieter nimmt ein Grossteil der Konsumenten als störend wahr. Als Angerufener wird man aus seinem Tagesablauf gerissen und mit Angeboten überrumpelt. Zum Glück können Sie sich durch einen Stern-Eintrag im Telefonbuch vor solchen Anrufen wappnen. Seriöse Werbetreibende werden Sie dann nicht mehr belästigen.

Anrufe unseriösen Ursprungs, gerne über Callcenter aus dem Ausland, sind etwas schwieriger zu regulieren. Denn viele Callcenter aus dem In- und Auswahl rufen Sie mit unterdrückter Rufnummer an. In diesem Fall schützt eine Sperre von anonymen Anrufen, die Sie entweder von Ihrem Telefonanbieter einstellen lassen oder direkt an Ihrem Telefon vornehmen können. Allerdings arbeiten gerade viele Callcenter aus dem Ausland mit VoIP-Telefonie, also über das Internet. Bei solchen Anrufen wird zwar oft eine Nummer übermittelt, so dass die Sperre nicht greift, doch die Nummer selbst ist unvollständig oder falsch.

In jedem Fall können Sie die Verstösse gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) melden. Mehr Informationen sowie ein entsprechendes Formular erhalten Sie auf der Website des SECO – Staatssekretariat für Wirtschaft unter www.seco.admin.ch.