Tipps zur Unterbindung unerwünschter Werbung
Unerwünschte Werbung ist ein Problem, von dem die meisten Schweizer betroffen sind. Ob per Post oder per Email – es werden in der Schweiz Millionen Werbesendungen aufgegeben, die häufig nicht erwünscht sind. Hinzu kommen lästige Werbeanrufe von Callcentern. Doch Sie müssen sich bei unerwünschter Werbung nicht einfach Ihrem Schicksal fügen.
Gegen Werbesendungen per Post hilft zum Beispiel ein „Stopp Reklame“-Kleber an Ihrem Briefkasten. Auch können Sie sich auf die so genannte „Robinsonliste“ eintragen lassen, um an Sie adressierte Werbung zu unterbinden. Sie hilft jedoch nur gegen Werbung von Firmen, die Mitglied im Schweizer Direktmarketing Verband sind. Andere adressierte Werbung lassen Sie am besten mit einem Vermerk wie „Ich untersage die Verwendung meiner Adresse zu Werbezwecken“ an den Absender zurückgehen. Vorsicht auch bei der Teilnahme an Gewinnspielen! Stellen Sie stets sicher, dass Sie die Weitergabe Ihrer Daten an Dritte verbieten, wenn nötig auch handschriftlich.
Seit dem Inkrafttreten des revidierten Fernmeldegesetzes im April 2007 ist das unaufgeforderte Versenden von Emails und SMS verboten, erlaubt ist lediglich die Werbung an bestehende Kunden. Jedoch müssen Sie als Konsument immer die Möglichkeit haben, einen Newsletter wieder abzubestellen. Gegen unerwünschte Werbung per Telefon lassen Sie am besten Ihren Telefonbucheintrag bei der Swisscom Directories AG mit einem Stern markieren. Er signalisiert, dass Sie keine Werbeanrufe erhalten wollen.