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Spam-Mails unterbinden

Was Sie gegen unerwünschte Werbemails tun können

Unerwünschte Werbung via Email, auch genannt Spam, ist lästig und kann das Email-Postfach zum Überquellen bringen. Der Email-Spam ist auch nicht ganz ungefährlich, denn mitunter werden Viren und andere schädliche Anhänge über Spam-Mails verschickt. Was also tun gegen unerwünschte Werbung per Email?

Zunächst sei gesagt, dass es eine Änderung des Fernmeldegesetzes vom 1. April 2007 das unaufgeforderte Versenden von Massen-Emails zu Werbezwecken verbietet. Werbemails müssen seitdem verschiedene Voraussetzungen erfüllen, um legal zu sein. Zum einen muss der Empfänger selbst seine Einwilligung für den Email-Empfang gegeben haben und zum anderen muss der Versender zweifelsfrei erkennbar sein. Auch muss jede Werbe-Mail einen Link erhalten, über den sich der Empfänger aus dem Verteiler austragen kann.

Erhalten Sie dennoch unerwünschte Emails, kann der Spamfilter Ihres Email-Providers oder spezielle Software zum Blocken von Werbemails helfen. Wenn möglich, können Sie auch den Spammer bei seinem Fernmeldedienst melden. Jeder Anbieter in der Schweiz ist dazu verpflichtet, eine Meldestelle für Spam zu betreiben und kann Massnahmen betreiben, wie zum Beispiel den Emailversand des Spammers zu sperren.

Gesetz gegen unerwünschte Werbung

Die Robinsonliste – Schutz vor unerwünschtem Dialogmarketing

In der heutigen Zeit setzen viele Unternehmen verstärkt auf das sogenannte Dialogmarketing. Potentielle Kunden werden per Post, Anruf oder E-Mail kontaktiert, um Dienstleistungen und Produkte zu bewerben.

Doch viele Konsumenten fühlen sich von dieser Art der Werbung belästigt. Um Konsumenten vor der Fülle an unerwünschten Werbemassnahmen zu schützen, ist in der Schweiz seit April 2012 das revidierte Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in Kraft gesetzt worden. Schweizer Konsumenten können sich seither mit einem Sternsymbol im Telefonbuch kennzeichnen lassen. Unternehmen, die trotz Sterncheneintrag diese Rufnummern zwecks Werbung kontaktieren, riskieren ein Strafverfahren.

Eine weitere Möglichkeit, sich vor lästigen Werbeanrufen zu schützen, bietet die Robinsonliste des Schweizer Dialogmarketing Verbandes (SDV). Bereits seit zwanzig Jahren besteht die Robinsonliste gegen adressierte Werbung. Inzwischen sind Personen mit Kontaktdaten auf dieser Liste auch gegen Telefonanrufe und E-Mails geschützt. Der SDV geht davon aus, dass seriöse Unternehmen vor allem die Konsumenten kontaktieren möchten, die in die Zielgruppe passen und Interesse an den Angeboten haben. Ein Unternehmen, das als Mitglied im SDV eingetragen ist, verpflichtet sich deshalb auch im Sinne des eigenen Dialogmarketings, Personen der Robinsonliste nicht zu kontaktieren.

Hilfsmittel gegen nicht erwünschte Werbung

Tipps zur Unterbindung unerwünschter Werbung

Unerwünschte Werbung ist ein Problem, von dem die meisten Schweizer betroffen sind. Ob per Post oder per Email – es werden in der Schweiz Millionen Werbesendungen aufgegeben, die häufig nicht erwünscht sind. Hinzu kommen lästige Werbeanrufe von Callcentern. Doch Sie müssen sich bei unerwünschter Werbung nicht einfach Ihrem Schicksal fügen.

Gegen Werbesendungen per Post hilft zum Beispiel ein „Stopp Reklame“-Kleber an Ihrem Briefkasten. Auch können Sie sich auf die so genannte „Robinsonliste“ eintragen lassen, um an Sie adressierte Werbung zu unterbinden. Sie hilft jedoch nur gegen Werbung von Firmen, die Mitglied im Schweizer Direktmarketing Verband sind. Andere adressierte Werbung lassen Sie am besten mit einem Vermerk wie „Ich untersage die Verwendung meiner Adresse zu Werbezwecken“ an den Absender zurückgehen. Vorsicht auch bei der Teilnahme an Gewinnspielen! Stellen Sie stets sicher, dass Sie die Weitergabe Ihrer Daten an Dritte verbieten, wenn nötig auch handschriftlich.

Seit dem Inkrafttreten des revidierten Fernmeldegesetzes im April 2007 ist das unaufgeforderte Versenden von Emails und SMS verboten, erlaubt ist lediglich die Werbung an bestehende Kunden. Jedoch müssen Sie als Konsument immer die Möglichkeit haben, einen Newsletter wieder abzubestellen. Gegen unerwünschte Werbung per Telefon lassen Sie am besten Ihren Telefonbucheintrag bei der Swisscom Directories AG mit einem Stern markieren. Er signalisiert, dass Sie keine Werbeanrufe erhalten wollen.

Anonyme Werbeanrufe

Lästige Anrufe mit unterdrückter Telefonnummer – was tun?

Sie verkaufen Gourmet-Pakete mit Produkten aus der Toscana, informieren über Gewinne an zwielichtigen Gewinnspielen oder starten lästige Umfragen, die nicht enden wollen. Jeder kennt wohl heutzutage diese Art der Werbeanrufe, bei denen häufig nicht einmal klar wird, von welchem Unternehmen sie eigentlich stammen, geschweige denn, wie diese Firmen an entsprechende Telefonnummern gelangt sind.

Um genervte Konsumenten zu schützen, haben die Bundesbehörden in der Schweiz das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ergänzt. Rufnummern im Telefonbuch der Schweiz, die mit einem Sternsymbol gekennzeichnet sind, dürfen nun nicht mehr zwecks Werbemassnahme kontaktiert werden. Andernfalls droht eine strafrechtliche Verfolgung.

Soweit die Theorie – denn in der Praxis laufen solche Strafanträge häufig ins Leere.

Die fragwürdigen Unternehmen gehen inzwischen dazu über, Callcenter aus dem Ausland zu beauftragen, die nicht unter die Gesetzgebung in der Schweiz fallen, oder sie nutzen die Funktion, mit unterdrückter Telefonnummer anzurufen. Der Konsumenten fühlt sich gerade in letzterem Fall häufig machtlos, denn wie soll man sich gegen Anrufe mit unterdrückter Nummer zur Wehr setzen?

Die Schweizer Telefongesellschaften haben inzwischen reagiert. Viele Telefonanlagen, Router und auch Telefongeräte lassen sich so einstellen, dass Anrufe mit unterdrückter Nummer nicht mehr durchgestellt werden. Konsumenten können sich bei ihrem Anbieter informieren und in vielen Fällen sogar eine Art Blockierliste mit bekannten Werberufnummern erstellen lassen. Eine Liste mit solchen Rufnummern von Werbeunternehmen bietet die Konsumenteninfo AG auf Ihrer Website.

Callcenter sperren

So vermeiden Sie unerwünschte Anrufe

Die meisten Konsumenten empfinden unerwünschte Werbung per Telefon über Callcenter als lästig und störend. Wenn Sie lieber auf Werbeanrufe verzichten möchten, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Eintrag im offiziellen Telefonbuch der Schweiz mit einem Stern kennzeichnen zu lassen. Er signalisiert, dass Sie keine werbenden Anrufe von Unternehmen wünschen. Anpassen können Sie Ihren Eintrag ganz einfach online über die Website local.ch oder mit einem Anruf der kostenloses Nummer 0800 86 80 86. Auch eingetragene Mobilfunknummern oder Email-Adressen werden dabei automatisch mit einem Stern versehen. Seriöse Werbetreibende werden Ihren Wunsch respektieren.

Doch nicht alle unerwünschten Anrufer sind seriös und lassen sich durch einen Sternchen-Eintrag beirren. Unseriöse Callcenter, Trickbetrüger oder andere Personen, die nichts Gutes im Schilde führen, tätigen ihre Anrufe meist mit unterdrückter Rufnummer. Um zu vermeiden, dass diese Anrufe Sie erreichen, können Sie Ihren Anschluss komplett für anonyme Anrufe sperren lassen. Bei der Swisscom ist dies sogar durch das simple Drücken einiger Tasten auf Ihrem Telefon möglich. Sie heben einfach den Hörer ab, wählen die Sterntaste, anschliessend 99 und nun die Rautetaste. Nach der Einschaltbestätigung können Sie wieder auflegen. Auch viele moderne Telefone erlauben es, direkt am Gerät Sperren für unterschiedliche Anrufertypen einzurichten.

Lästige Krankenkassen

Bei Anruf lästige Krankenkassentermine: Wie Sie sich schützen können

Kennen Sie das? Es ist jedes Jahr dasselbe: Besonders zum Ende eines Jahres erhalten Sie regelmässig Anrufe, bei denen Sie am Telefon lästige Krankenkassentermine vereinbaren sollen. Obwohl in der Schweiz die Leistungen der Grundsicherung bei jeder der rund 80 Krankenkassen dieselben sind, versuchen viele Kassen, ihre angeblich besonders günstigen Prämien vorzustellen oder Zusatzversicherungen anzubieten.

Natürlich sollten Sie als Versicherungsnehmer über die Angebote von ambulanten Zusatzversicherungen und Spital-Zusatzversicherungen informiert sein, weil Sie so bares Geld sparen können. Allerdings müssen Sie nicht jedes Jahr aufs Neue lästige Krankenkassentermine wahrnehmen. Viele Vergleichsportale im Internet zeigen Ihnen die wichtigsten Leistungen und Prämien der verschiedenen Krankenkassen übersichtlich und kostenlos an.

Wenn Sie die passenden Versicherungen gefunden haben, müssen Sie nicht länger den Telefonterror von Krankenkassen hinnehmen. Mit einem Sterncheneintrag im Telefonbuch, den Sie über die Website local.ch aktivieren können, erklären Sie unmissverständlich, dass Sie keine Werbemassnahmen am Telefon wünschen.

Eine Ausnahme bildet der sogenannte Krankenkassen-Kodex. Als Kunde, ehemaliger Kunde oder als Interessent, der ausdrücklich sein Einverständnis gegeben hat, dürfen Sie weiterhin kontaktiert werden. Schwarze Schafe, die sich nicht an diesen Krankenkassen-Kodex halten oder den Sterncheneintrag missachten, können Sie beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) melden.

Massnahmen gegen unerwünschte Werbung

,,Anti-Werbe-Set“ gegen unerwünschte Werbung

Unerwünschte Werbung wird nicht nur immer mehr, sondern auch immer aggressiver. Mitunter werden Konsumenten von zig Werbeanrufen am Tag belästigt und sowohl Email-Postfach als auch Briefkasten quellen über vor lauter Werbebotschaften. Doch Sie können einige Massnahmen ergreifen, um sich zumindest weitgehend von der unerwünschten Werbung zu befreien.

Hierbei hilft zum Beispiel das Anti-Werbe-Set des Konsumentenforums, der unabhängigen Schweizer Konsumentenorganisation. Es enthält einen „Stopp Reklame“-Aufkleber, welcher den heimischen Briefkasten vor Werbesendungen schützen soll. Für an Sie andressierte unerwünschte Werbung stehen 24 „Refusé“-Aufkleber zur Verfügung, die eine unkomplizierte Rücksendung garantieren. Letzter Bestandteil des Pakets sind zwei vorgedruckte Sperr-Anträge, einmal für die Swisscom Directories AG und einmal für die SDV-Robinsonliste. Während ersterer dafür sorgt, dass Ihr Telefonbucheintrag mit einem Stern markiert wird, um ihn für Werbung zu sperren, setzt sie der zweite auf die „Robinsonliste“ des Schweizer Direktmarketing Verbandes. Dieser Eintrag vermeidet adressierte Werbung von Mitgliedern des Verbandes.

Zwar ist es in der heutigen Zeit schwer, ganz von Werbeanrufen, Werbesendungen und Co. verschont zu bleiben, aber wenn Sie diese Massnahmen umsetzen, sollten Sie unerwünschte Werbung zumindest spürbar eindämmen können.

Werbeanrufe trotz Sperrung

Anruf trotz Sterncheneintrag – warum geht das?

Das Vorgehen der Bundesbehörden, das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zu ergänzen, war eigentlich eine gute Idee. Seit dem 1. April 2012 kann nun jeder Konsument über einen Sterncheneintrag im Telefonbuch zum Ausdruck bringen, dass er keine Werbemitteilungen Dritter wünscht und die Weitergabe seiner personenbezogenen Daten verbietet. Kunden können Ihren Sterneintrag selbständig über die Website local.ch vornehmen, welche die Änderungen automatisch an alle Verzeichnisanbieter weiterleitet. Unternehmen, die diesen Sterncheneintrag missachten, machen sich also nach UWG, Artikel 3, Buchstabe u strafbar. Ihnen droht sogar eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren.

Das Prinzip des Sterncheneintrags ist simpel und schützt doch nicht völlig verlässlich vor den lästigen Werbeanrufen. Bereits Ende des Einführungsjahres der Gesetzesänderung zählte die Allianz der Konsumentenschutzorganisationen knapp 3.000 neue Beschwerden. Doch warum können Unternehmen auch Konsumenten mit Sterneintrag weiterhin unbehelligt belästigen? Zum einen besagt das Sternchen zwar, dass es der Kunde nicht wünscht, Werbeanrufe zu erhalten, doch respektiert werden muss dieser Wunsch deshalb noch nicht.

Unseriöse Unternehmen nutzen tote Briefkästen im Ausland, sind durch einen ständigen Wechsel ihrer Rufnummer schwer zu verfolgen oder machen sich durch unterdrückte Rufnummern schlichtweg unsichtbar. Konsumenten werden trotzdem weiterhin dazu aufgerufen, entsprechende Unternehmen mit Rufnummer (falls vorhanden), Uhrzeit und Grund des Anrufs zu notieren und dem Staatssekretariat für Wirtschaft zu melden. Viele Telefonanbieter, wie zum Beispiel die Swisscom, bieten Ihren Kunden zudem eine Sperrfunktion, unerwünschte Rufnummern direkt im Router oder der Telefonanlage zu blockieren. Die Geräte KATIA, Callstop oder Telprotector bieten dieselbe Funktion für Kunden aller Telefonanbieter.

Tipps gegen den Telefonterror

Hilfreiche Tipps gegen Telefonterror zwielichtiger Unternehmen

Sie erreichen uns zu jeder Tageszeit, machen auch vor der Privatsphäre in den späten Abendstunden nicht Halt und grenzen in ihrer Häufigkeit fast an Telefonterror. Gemeint sind Werbeanrufe von zwielichtigen Unternehmen, die ihre Produkte, Dienstleistungen oder ominöse Gewinnspiele verkaufen möchten. Viele Konsumenten sind von diesen Anrufen betroffen. Meist ist es unerklärlich, wie solche Firmen an die entsprechenden Telefonnummern gelangt sind.

Wenn Sie trotz Sterneintrag noch immer lästige Werbeanrufe erhalten, nimmt die Stiftung für Konsumentenschutz in der Schweiz gern ihre Beschwerde entgegen. Doch Sie können auch selbst tätig werden, um dem nervenden Telefonterror Einhalt zu gebieten:

  1. Geben Sie Ihre Konsumentendaten nur bei vertrauenswürdigen Unternehmen an und vermeiden Sie undurchsichtige Gewinnspiele im Internet.
  2. Bei vielen Telefonanlagen und Routern haben Sie die Möglichkeit, unerwünschte Rufnummern zu blockieren. Kontaktieren Sie im Zweifel Ihren Anbieter. Besteht die Blockierfunktion bei Ihrer Anlage nicht, bieten Geräte namens “KATIA”, “Telprotector” oder “Callblocker” dieselbe Funktion, ganz gleich, bei welchem Telefonanbieter Sie unter Vertrag sind.
  3. Achten Sie beim Kauf Ihres nächsten Telefons darauf, dass das Gerät über eine Sperrliste verfügt, über welche Sie bereits bekannte Telefonnummern von Werbeunternehmen blockieren können.
  4. Ist die Telefonnummer Ihres Smartphones betroffen, finden Sie diverse Apps, mit denen Sie unerwünschte Rufnummern sperren lassen können.

Callcenter Anrufe

Anrufe von Callcentern aus dem Ausland

Telefonwerbung empfinden die meisten Menschen als ausgesprochen lästig. Selbst die Werbeanrufe seriöser Anbieter nimmt ein Grossteil der Konsumenten als störend wahr. Als Angerufener wird man aus seinem Tagesablauf gerissen und mit Angeboten überrumpelt. Zum Glück können Sie sich durch einen Stern-Eintrag im Telefonbuch vor solchen Anrufen wappnen. Seriöse Werbetreibende werden Sie dann nicht mehr belästigen.

Anrufe unseriösen Ursprungs, gerne über Callcenter aus dem Ausland, sind etwas schwieriger zu regulieren. Denn viele Callcenter aus dem In- und Auswahl rufen Sie mit unterdrückter Rufnummer an. In diesem Fall schützt eine Sperre von anonymen Anrufen, die Sie entweder von Ihrem Telefonanbieter einstellen lassen oder direkt an Ihrem Telefon vornehmen können. Allerdings arbeiten gerade viele Callcenter aus dem Ausland mit VoIP-Telefonie, also über das Internet. Bei solchen Anrufen wird zwar oft eine Nummer übermittelt, so dass die Sperre nicht greift, doch die Nummer selbst ist unvollständig oder falsch.

In jedem Fall können Sie die Verstösse gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) melden. Mehr Informationen sowie ein entsprechendes Formular erhalten Sie auf der Website des SECO – Staatssekretariat für Wirtschaft unter www.seco.admin.ch.