Werbeanrufe trotz Sterneintrag
Lästige Werbeanrufer und ungewolltes Telefonmarketing nehmen in der Schweiz weiter zu. Grundsätzlich ist telefonische Kundenwerbung in der Schweiz auch erlaubt. Nur dann, wenn der Konsument sich aktiv gegen Werbeanrufe und Telefonmarketing ausspricht, ist Telefonmarketing rechtswidrig.
Unternehmen sehen grosse Verkaufschancen darin, Callcenter mit der Durchführung von Werbeanrufen zu beauftragen. Die Technik unterstützt den Telefonterror, wo es nur geht. Ungewolltes Telefonmarketing ist gesetzlich verboten, doch nur manche Callcenter halten sich wirklich daran.
Als Konsument können Sie sich schützen, in dem Sie einen Sterneintrag im Schweizer Telefonbuch vornehmen lassen. Daran müssen sich Callcenter halten. Werden Sie trotz Sterneintrag von lästigen Werbeanrufern bedrängt, gehen Sie gegen das Callcenter vor. Nur wer aktiv gegen Telefonmarketing vorgeht und auch eine Werbesperre nutzt, unterbindet langfristig ungewolltes Telefonmarketing.
Mittel gegen Werbeanrufe
Gehen Sie sehr behutsam mit der Weitergabe Ihrer Telefonnummer um. Gewinnspiele und Kaufabwicklungen, bei denen die Angabe Ihrer Rufnummer notwendig ist, sind mit Vorsicht zu geniessen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten nämlich in den meisten Fällen eine Klausel. Diese berechtigt Unternehmen dazu, Ihre Rufnummer für Werbezwecke zu nutzen.
Eine sehr wirkungsvolle Methode gegen telefonische Kundenwerbung sind spezielle Telefonanlagen. Mit diesen Anti-Werbung-Geräten können Sie auf Knopfdruck bestimmte Rufnummern einfach sperren. Blockieren Sie Rufnummern aus bestimmten Regionen oder auch anonyme Anrufer.
Ganz leicht lässt sich diese Anrufsperre selbstverständlich auch jederzeit wieder aufheben. Bestimmen Sie selbst, welche Anrufer bei Ihnen klingeln dürfen. Lassen Sie nervige Werbeanrufer einfach gegen die Wand laufen. So kehrt wieder Ruhe in Ihren Alltag. Befreien Sie sich und Ihre Familie vor lästiger Telefonwerbung.