Lästige Anrufe mit unterdrückter Telefonnummer – was tun?
Sie verkaufen Gourmet-Pakete mit Produkten aus der Toscana, informieren über Gewinne an zwielichtigen Gewinnspielen oder starten lästige Umfragen, die nicht enden wollen. Jeder kennt wohl heutzutage diese Art der Werbeanrufe, bei denen häufig nicht einmal klar wird, von welchem Unternehmen sie eigentlich stammen, geschweige denn, wie diese Firmen an entsprechende Telefonnummern gelangt sind.
Um genervte Konsumenten zu schützen, haben die Bundesbehörden in der Schweiz das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ergänzt. Rufnummern im Telefonbuch der Schweiz, die mit einem Sternsymbol gekennzeichnet sind, dürfen nun nicht mehr zwecks Werbemassnahme kontaktiert werden. Andernfalls droht eine strafrechtliche Verfolgung.
Soweit die Theorie – denn in der Praxis laufen solche Strafanträge häufig ins Leere.
Die fragwürdigen Unternehmen gehen inzwischen dazu über, Callcenter aus dem Ausland zu beauftragen, die nicht unter die Gesetzgebung in der Schweiz fallen, oder sie nutzen die Funktion, mit unterdrückter Telefonnummer anzurufen. Der Konsumenten fühlt sich gerade in letzterem Fall häufig machtlos, denn wie soll man sich gegen Anrufe mit unterdrückter Nummer zur Wehr setzen?
Die Schweizer Telefongesellschaften haben inzwischen reagiert. Viele Telefonanlagen, Router und auch Telefongeräte lassen sich so einstellen, dass Anrufe mit unterdrückter Nummer nicht mehr durchgestellt werden. Konsumenten können sich bei ihrem Anbieter informieren und in vielen Fällen sogar eine Art Blockierliste mit bekannten Werberufnummern erstellen lassen. Eine Liste mit solchen Rufnummern von Werbeunternehmen bietet die Konsumenteninfo AG auf Ihrer Website.