Keine Lust auf Telefonmarketing
Sie haben an einem Gewinnspiel, Wettbewerb, einer Umfrage teilgenommen oder einfach einen Einkauf am Telefon oder im Internet getätigt: In fast allen Fällen wird nach Ihrer Telefonnummer gefragt. Geben Sie diese an, wird Ihr Festnetz oder Smartphone in der nächsten Zeit nicht mehr stillstehen.
In der Schweiz ist Telefonmarketing nämlich grundsätzlich erlaubt. Seit dem 01. April 2012 kann sich die Schweizer Bevölkerung jedoch gegen ungefragte Werbeanrufe und lästigen Telefonterror wehren. Das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verbietet Werbeanrufe gegen den Willen des Konsumenten.
Wer also trotz dem Sternchen-Vermerk im Schweizer Telefonbuch telefonisch mit Werbung bedrängt wird, sollte sich gegen diese Werbemassnahmen am Telefon wehren. Der Gang vor Gericht kostet den Konsumenten jedoch Nerven und Zeit. Wer sich den Ärger sparen möchte, sollte daher im Vorfeld aktiv werden und Werbeanrufer in die Wüste schicken.
Mittel gegen Werbung
Installieren Sie beispielsweise eine Telefonanlage, mit der Sie bestimmte Rufnummern in Zukunft blockieren können. So halten Sie lästige und unseriöse Werbeanrufer fern. Technischer Schutz gegen nerviges Telefonmarketing rutscht in der Schweiz immer mehr ins Rampenlicht.
Für Telefonmarketingzwecke wird sowohl das Festnetz als auch Ihre mobile Telefonnummer genutzt. Technischen Schutz gegen zeitraubende Werbeanrufe gibt es auch für Ihr Smartphone einfach als App zum Herunterladen. So kann Telefonmarketing zumindest auf ein Minimum reduziert werden.
Übrigens: Automatisierte Massenwerbung – auch Spamming genannt – bei der Sie nicht einmal persönlichen Kontakt zum Werbeanrufer haben, sind verboten. Telefonische Kundenwerbung muss die gesetzlichen Vorschriften einhalten. Nur dann bringen Werbeanrufer ihre Waren und Dienstleistungen auf dem seriösen Wege an den Mann bzw. an die Frau.