In der Schweiz haben Konsumenten die Möglichkeit, ihren Telefonbucheintrag mit einem Stern versehen zu lassen, wenn sie unerwünschte Telefonwerbung unterbinden möchten. Dieser Stern signalisiert den Werbetreibenden: Dieser Konsument hat kein Interesse an Werbeanrufen und möchte Telefonwerbung stoppen. Tatsächlich handeln Firmen rechtswidrig, wenn sie Kunden mit Sterneintrag anrufen, obwohl diese solche Telefonwerbung unterbinden möchten. Sie handeln entgegen dem Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe u des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Genau genommen handeln Firmen dann unlauter, wenn sie nicht beachten, dass Kunden durch den Sterneintrag Telefonwerbung unterbinden und generell keine Werbemitteilungen von Dritten erhalten möchten.
Der Sterneintrag im Telefonbuch ist somit ein probates Mittel, um Telefonterror durch unerwünschte Werbeanrufe zu minimieren. Allerdings halten sich nicht alle Callcenter und Werbetreibenden an die rechtlichen Vorgaben. Gerade sogenannte Ping-Anrufe oder Lock-Anrufe betreffen auch Konsumenten, die durch den Sterneintrag im Telefonbuch Telefonwerbung unterbinden wollen. Bei dieser Art von Telefonterror soll der Konsument durch diverse unbeantwortete Anrufe dazu bewegt werden, eine meist kostenpflichtige Nummer zurückzurufen.
Telefonwerbung unterbinden ohne Sterneintrag
Aber natürlich ist nicht jeder Konsument mit seiner Telefonnummer im Telefonverzeichnis eingetragen. Heutzutage gehen vielen Menschen schliesslich vorsichtig mit ihren Daten um und gerade Mobilfunknummern sind häufig nicht in Telefonbüchern verzeichnet. Ein Sterneintrag steht somit nicht als Option zur Verfügung, wenn man als Konsument Telefonwerbung unterbinden möchte. Da stellt sich die Frage: Was tun gegen Telefonwerbung?
Wer nicht im Telefonbuch steht und Telefonwerbung unterbinden möchte, kann sich in eine Liste des Schweizer Dialogmarketing Verband (SDV) eintragen und seinen Namen mit dem Vermerk „wünscht keine Werbung“ versehen lassen. Ebenso wie das Nummernverzeichnis der Swisscom Directories AG wird auch die Liste des SDV der Telefonsperrliste von CallNet.ch zugeführt. Seriöse Callcenter halten sich an die Sperrliste des Branchenverbandes für Callcenter und respektieren, wenn Kunden Telefonwerbung unterbinden möchten.
Telefonwerbung unterbinden: Weitere Wege
Durch einen Sterneintrag oder die Liste des SDV lässt sich also ein Grossteil der Telefonwerbung unterbinden. Allerdings dürfen Unternehmen, bei denen der Konsument bereits Kunde ist, gegebenenfalls weiterhin Anrufe tätigen. Es gilt also zu prüfen, ob solcherlei Befugnisse eingeräumt wurden. Wenn Konsumenten solche Telefonwerbung unterbinden möchten, sollten ihre Einstellungen in den Kundenkonten verschiedener Anbieter prüfen und gegebenenfalls auf diesem Wege Telefonwerbung unterbinden.
Eine andere Möglichkeit, um Telefonwerbung zu stoppen, kann das Sperren unbekannter Rufnummern sein. Je nach Telefon- oder Handyanbieter kann dies bereits auf der Ebene des Anbieters geschehen, aber viele Telefongeräte erlauben es auch, eine Sperrliste auf dem Festnetzgerät oder Smartphone zu führen. Auch so lässt sich also Telefonwerbung unterbinden oder zumindest minimieren. Weiteren Schutz bieten Geräte wie der Telprotector, mit deren Hilfe sich Telefonwerbung unterbinden lässt, indem bestimmte Rufnummern oder generell anonyme Anrufe blockiert werden.
Sie sehen also, dass Sie unerlaubter Telefonwerbung nicht hilflos ausgeliefert sind. Seriöse Callcenter lassen sich durch Sterneintrag oder Listeneintrag beim SDV leicht von Ihrer Nummer abbringen. Den schwarzen Schafen der Branche ist leider nicht ganz so einfach beizukommen. Im Ernstfall können Sie natürlich unerlaubte Telefonwerbung melden und damit Telefonwerbung unterbinden. Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO stellt für diesen Zweck eigens ein Online-Formular bereit.