Das Thema Datenschutz ist in der Schweiz immer wieder in aller Munde. Kein Wunder, denn das Geschäft mit persönlichen Daten lohnt sich und somit werden Konsumenten immer wieder Opfer von unerwünschter Telefonwerbung. Damit sind vor allem solche Anrufe gemeint, bei denen Mitarbeiter von Callcentern via Telefon versuchen, den Konsumenten eine Ware oder Dienstleistung zu verkaufen oder sie zu einem Zeitschriften-Abo zu überreden. Auch gibt es immer häufiger sogenannte Lockanrufe, bei denen die Konsumenten durch unbeantwortete Anrufe auf ihrem Telefon oder Smartphone zu kostenpflichtigen Rückrufen bewegt werden sollen. Genau deshalb muss sich regelmässig der Konsumentenschutz mit Telefonwerbung befassen. Viele Konsumenten fragen sich: Kann ich unerlaubte Telefonwerbung melden?
Keine Frage, Telefonterror durch Telefonwerbung kann nerven, allerdings muss man zwischen erlaubter und unerlaubter Telefonwerbung unterscheiden. Konsumenten können unerlaubte Telefonwerbung melden bzw. unerlaubte Telefonwerbung anzeigen. Bei erlaubter Telefonwerbung sieht das anders aus. Wie unterscheidet man also die beiden Arten? Was ist erlaubte Telefonwerbung und wie können Konsumenten unerlaubte Telefonwerbung melden?
Erlaubte und unerlaubte Telefonwerbung melden?
Die Frage ist eigentlich ganz einfach zu beantworten: Wenn Sie sich als Konsument explizit gegen Telefonwerbung ausgesprochen haben und nicht zu übersehen ist, dass Sie Telefonwerbung unterbinden möchten, ist die Werbung unerlaubt und somit rechtswidrig. Gegen Telefonwerbung können Sie sich beispielsweise durch einen Sterneintrag im Telefonbuch aussprechen oder aber durch einen Eintrag in die entsprechende Liste des Schweizer Dialogmarketing Verbandes (SDV). Alle Kunden, die über einen Stern- oder Listeneintrag verfügen, werden an den Dachverband für Callcenter in der Schweiz weitergeleitet und stehen somit nicht mehr für Anrufe zur Verfügung. Werden Sie als Konsument trotzdem angerufen, können Sie die unerlaubte Telefonwerbung melden.
Bevor Sie die vermeintlich unerlaubte Telefonwerbung melden, sollten Sie allerdings prüfen, ob Sie nicht vielleicht Kunde bei dem betreffenden Unternehmen sind. Der Sterneintrag gilt nämlich nicht für solche Anbieter. Am besten sehen Sie Ihre Kundenunterlagen durch bzw. überprüfen Ihre Online-Kundenkonten. Im Normalfall existieren Einstellungen für den Bereich Telefonwerbung und Dialogmarketing, so dass Sie Ihre Einstellungen sofort anpassen und Telefonwerbung stoppen können. Sie müssen in solchen Fällen also keine unerlaubte Telefonwerbung melden, weil die Werbung letztlich rechtens war und anderweitig unterbunden werden kann.
Wie kann man unerlaubte Telefonwerbung melden?
Sie erhalten immer wieder Anrufe von Unternehmen, bei denen Sie nicht Kunde sind, dabei haben Sie sich durch einen Sterneintrag oder einen Listeneintrag explizit gegen Telefonwerbung ausgesprochen? Dann liegt unlautere Telefonwerbung seitens des Unternehmens vor. Sie können die unerlaubte Telefonwerbung melden, und zwar beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO). Tatsächlich können Sie unerlaubte Telefonwerbung melden, indem Sie ganz einfach und unkompliziert ein Online-Formular ausfüllen.
Zu bedenken ist allerdings, dass das Interventionsrecht des SECO an Kollektivinteressen geknüpft ist. Das bedeutet, dass mehrere Konsumenten unerlaubte Telefonwerbung melden müssen, bevor das SECO gegen einen bestimmten Werbetreibenden vorgehen kann. Wenn jedoch genügend Menschen unerlaubte Telefonwerbung melden, kann das SECO einen Strafantrag bei der zuständigen kantonalen Staatsanwaltschaft einreichen.
Ausserdem müssen Sie folgendes beachten: Indem Sie unerlaubte Telefonwerbung melden, wird der Werbetreibende nicht automatisch gesperrt. Das SECO hat nicht die Befugnis, bestimmte Nummern zu sperren oder zu blockieren. Auch Inhaber von Telefonnummern kann das SECO nicht ausfindig machen. Hierfür haben nur Polizei und Staatsanwaltschaft die richtige Befugnis.